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Balkonkraftwerke stark nachgefragt

Bereits 2022 zeigte sich der Trend: Balkonkraftwerke werden immer beliebter. Auch für 2023 ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage weiter steigen wird. Wir haben für unsere Maklerpartner dazu Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt. Die Antworten beziehen sich auf den aktuellen Stand 01.2023 und sollten jeweils regional mit dem oder den jeweiligen Energieversorgern noch einmal überprüft werden.

Kommen wir zu den Fragen und Antworten:

Welche Leistung können Balkonkraftwerke erzeugen?

"Die Balkonkraftwerke werden derzeit mit PV-Modulen mit einer Leistung von 300 bis 315 Watt ausgestattet. Damit lassen sich rund 270 bis 290 Kilowattstunden pro Jahr erzeugen... Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.000 bis 2.500 Kilowattstunden pro Jahr lassen sich maximal 30 Prozent Eigenstromverbrauch abdecken. Zwei Module erzeugen pro Jahr etwa 500 Kilowattstunden. Die Ersparnis liegt folglich auf jeden fall bei 160 Euro. Tendenziell lässt sich aufgrund der steigenden Strompreise in Zukunft sogar mehr Geld sparen." (1)

 

Balkonkraftwerke anmelden oder nicht?

"Grundsätzlich ist die Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke sehr umstritten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte daher seine Mini-PV-Anlage beim eigenen Netzbetreiber und im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden... Balkonkraftwerke ab 600 Watt (sind) meldepflichtig. Sie müssen sowohl bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingetragen als auch beim Netzbetreiber registriert werden.​​​​

Insgesamt stehen Betreibern eines Balkonkraftwerks zwei Wege für die Anmeldung der Mini PV Anlage zur Verfügung: Einmal die Anmeldung durch den Betreiber selbst oder durch eine Elektrofachkraft. Letztere kann die Anmeldung dann im Rahmen der Arbeitsrichtlinie VDE-AR-N4105:2018-11 durchführen." (2)

 

Welche Geräte können wie lange mit dem Strom des Balkonkraftwerks betrieben werden?

"Es geht vorwiegend darum, Standby-Verbräche abzufedern. Als kleine Richtschnur hier ein paar Beispiele über typische Standby-Verbräuche in deutschen Haushalten (Auswahl):

  • Hifi-Anlage 15 Watt
  • PC 15 Watt
  • Handyladegerät 5 Watt
  • Router 7 Watt" (1)

In diesem Zusammenhang noch ein Blick auf die Verbräuche insgesamt. "Der durchschnittliche Stromverbrauch einer Wohnung liegt bei rund 2.000 bis 2.500 Kilowattstunden. Für ein Wohnhaus werden rund 2.500 bis 4.500 Kilowattstundenveranschlagt. Die Grundlast einer kleineren bis mittleren Wohnung liegt ungefähr zwischen 40 bis 350 Watt. Diese Grundlasst lässt sich realistisch mit dem Balkonkraftwerk abdecken." (1)

 

Müssen Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaften dem Betrieb zustimmen?

"Vor dem Anbohren einer Wand zur Kabelverlegung oder dem Festschrauben mehrerer Solarmodule an der Hausfassade, sollten Nutzer die eine Mietwohnung mit Balkonkraftwerk wollen, erst mit dem Gebäudeeigentümer sprechen. Grundsätzlich ablehnen darf er die Nutzung eines Balkonkraftwerkes jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sein Haus denkmalgeschützt ist.

Grundsätzlich haben Hausbesitzer oder Mieter das Recht darauf auch mehrere Solar Module zu nutzen, solange der von ihnen verwendete Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600 Watt Leistung überschreitet. Es ist jedoch nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk pro Wohnung bzw. Zähler erlaubt. " (2)

 

Ist eine Versicherung von Solaranlagen und Balkonkraftwerken notwendig?

Die Oberösterreichische Versicherung verfügt mit ihren Mitarbeitern in Deutschland über jahrelange Erfahrung in dieser Versicherungssparte am deutschen Markt. Seit über einem Jahrzehnt arbeiten unsere Produktspezialisten an maßgeschneiderten Lösungen für den Markt der erneuerbaren Energien und passt das bewährte Produkt Klima Pro© ständig an. Bereits ab EUR 5 Euro pro Monat bieten wir mit unserer Klima Pro© ein leistbares und leistungsstarkes Versicherungspaket für alle „Sonnenkraftwerke“.

Makler und Kunden sollten an Hand der Anschaffungssumme entscheiden, ob und welche Solaranlage Versicherungsschutz für den Verlust durch Sturm, Hagel oder andere Naturereignisse braucht. Nicht zu unterschätzen sind auch Folgen von Betriebsschäden an der PV-Anlage und dem Gebäude oder der Wohnung (Balkon) durch einen sich daraus entwickelnden Brand, der beispielsweise auch durch Überspannung nach Blitzschlag oder Marderverbiss ausgelöst werden kann.

 

Besonderheiten bei der Versicherung von "Balkonkraftwerken"

"Balkonkraftwerke" sind nur im betriebsbereiten Zustand versichert. Betriebsbereit bedeutet, dass diese nach beendeter Erprobung (Probebetrieb) zur Aufnahme des normalen Betriebes entsprechend den Herstelleranweisungen bereit ist, die behördlichen Auflagen erfüllt sind und, sofern vorgesehen, die formelle Übernahme durchgeführt wurde.
Anlagen die nach den Regeln der Technik ganz oder teilweise in Eigenregie errichtet wurden sind nur dann versichert, wenn vor deren Inbetriebnahme die Abnahme durch einen Elektro Fachbetriebes erfolgt ist. Das Abnahmeprotokoll ist dabei gemeinsam mit dem Versicherungsantrag zu übermitteln. Für Kleinanlagen wie Balkonkraftwerke wird die Oberösterreichische zwar auf das Abnahmeprotokoll verzichten, dennoch MÜSSEN diese nach den Herstelleranweisungen installiert/montiert werden.

Wir empfehlen auch DRINGEND die Prüfung, ob die bestehende Privathaftpflichtversicherung der Kunden auch Personen- oder Sachschäden durch ein durch Sturm "davonfliegendes" Balkonkraftwerk versichert hat oder nicht. Die Oberösterreichische sieht eine sogenannte "Betreiberhaftpflichtversicherung" als optimale Ergänzung des Versicherungsschutzes auch für Balkonkraftwerke an. Denn diese leistete für den finanziellen Schutz bei Personen und Sachschäden einschließlich bei Allmählichkeits- und Vermögensschäden und für die Mitversicherung von Gebäudeschäden an gemieteten/gepachteten Dächern oder Grundstücken. Weitere Informationen finden Makler hier und Kunden über diesen Link.

 

Quellen:

(1) www.balkonkraftwerk-vertrieb.de (2) www.homeandsmart.de