Daheim

Vorsicht, bei Schlüsselverlust durch Fahrlässigkeit

Vorsicht bei Schlüsselverlust durch Fahrlässigkeit ist geboten, wenn durch den gestohlenen Schlüssel später ein Einbruch passiert. Nicht selten kann man sich dann nicht auf die Hausratversicherung verlassen. Oft wird fahrlässiges Verhalten durch die Versicherungsbedingungen hart sanktioniert. Das musste auch eine Frau akzeptieren, die gegen die ablehnende Entscheidung ihrer Versicherung klagte. Was war passiert?

Schlüsselverlust? Der Schlüssel der aus dem Fahrradkorb verschwand

Was war passiert? Einer Frau hat man auf dem Rückweg von einer Betriebsfeier Wohnungsschlüssel und Ausweispapiere aus dem Fahrradkorb gestohlen. In derselben Nacht wurde dann noch eingebrochen.

Auf dem Rückweg nach Hause war die Frau nicht allein unterwegs, wie es weiter in einem Artikel der Online-Redaktion des Haufe-Verlages hieß. „Ein Arbeitskollege, der ritterlich ihr Fahrrad schob, begleitete sie. Im Fahrradkorb waren Handtasche inklusive Wohnungsschlüssel und Ausweispapiere der Frau. Die Handtasche nebst Wohnungsschlüssel wurde offensichtlich entwendet, als die beiden Arbeitskollegen einen Stopp einlegten, das Rad abstellten und sich küssten, nach eigenen Aussagen etwa drei Minuten lang.“

Die Frau meldete den Diebstahl der Polizei,  machte sich aber nicht auf den Weg in ihre Wohnung.  Als sie am nächsten Morgen ihre Wohnung betrat, musste sie feststellen, dass in diese inzwischen mit Hilfe des entwendeten Schlüssels eingebrochen worden war. Entwendet wurden Schmuck, Mobiltelefone und Laptops im Wert von 17.500 Euro.

 

Gericht urteilte: Die Frau hat fahrlässig gehandelt

Von ihrer Hausratsversicherung forderte die Frau die Hälfte des Wertes der entwendeten Gegenstände. Doch die weigerte sich zu zahlen und verwies auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen, die vorsehen, dass ein versicherter Einbruchsdiebstahl nur vorliegt, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes mittels richtigen Schlüssels eindringt, den er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Diebstahl an sich gebracht hatte.

Versicherungsschutz sei nur gegeben, wenn weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hat. Doch genau dies war hier nicht der Fall, wie das Gericht urteilte. Das Gericht bestätigte, dass die Frau fahrlässig gehandelt habe, indem sie Handtasche, Wohnungsschlüssel und Ausweispapiere unbeabsichtigt im Fahrradkorb gelassen hatte.

„Zur Entlastung der Frau trug auch nicht die Tatsache bei – wie es bei Haufe weiter heißt - dass sie sich in einem leicht alkoholisierten Zustand befunden hatte – nach eigenen Angaben hatte sie am Abend der Betriebsfeier zwei bis drei Gläser Wein getrunken. Ein Ausschluss der Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit sah das Gericht durch den Alkoholkonsum nicht.“

Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit 

Die Hausratversicherungen der Oberösterreichische Versicherung sorgen grundsätzlich dafür, dass auch in Zukunft alles am rechten Platz ist, auch wenn Unvorhersehbares passiert! Zu den besonderen Vorteilen unserer Hausratversicherung DaHeim Premium gehört der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.

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Mehr zum Urteil des OLG Hamm vom 15.02.2017 mit dem Aktenzeichen 20 U 174/16 können Sie hier nachlesen.