Privathaftpflicht | Recht

Die Sache mit dem Rotweinfleck

Es geht so schnell. In geselliger Runde kippt ein Glas Rotwein auf den schönen, teuren neuen Teppich der Gastgeber. Peinlich ist das alle Mal. Was aber, wenn der Rotweinfleck in der Spezialreinigung nicht rausgeht? Spätestens dann kommt die Frage nach der Regulierung des Schadens. Aber auch der Makler, der die Versicherungen rund um die Familie und deren Eigentum abgeschlossen hat, kann vor Fragen gestellt werden.

Die wichtigste private Versicherung

Ein Rotweinfleck gehört zu den Bagatellschäden, die den Verursacher  kaum finanziell stark belasten dürften. Anders sieht das schon aus, wenn man einen Radfahrer anstößt, der schwer stürzt und in Folge so eines Unfall keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Dann können schnell Forderungen in Höhe mehrerer Zehn - oder Hundertausend Euro zum finanziellen Fiasko für den Verursacher und seine Familie werden.

Um so rätselhafter erscheint es, dass die private Haftpflichtversicherung nicht schon längst ebenso zu den Pflichtversicherungen gehört wie die KFZ-Haftpflichtversicherung oder die Hundehalterhaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern . Kritisch zu bewerten ist auf jeden Fall, dass nur 67,1 Prozent der Deutschen eine private Haftpflichtversicherung in ihrem Versicherungsordner haben.

 

Schutz vor finanziellen Risiken bei  Personen- und Sachschäden

Grundsätzlich treten private Haftpflichtversicherung bei Schäden ein, die eine Person einer anderen Person zugefügt hat. Dazu zählen beispielsweise kleinere Sachschäden, wie der geschilderte Rotweinfleck auf dem Teppich. Weiterhin stellt sie die Schadenssumme bei Personenschäden zur Verfügung. Da nicht jedermann so viel Geld besitzt, um Schäden gegenüber Dritten aus eigenen finanziellen Mitteln zu begleichen, ist es dringend anzuraten, eine private Haftpflichtversicherung als persönlichem Schutz vor finanziellen Risiken aus möglichen Schädigungen Dritter abzuschließen.

 

Verbraucherschützer empfehlen PHV

Selbst oft gegenüber Versicherungen kritische Verbraucherschützer sehen die private Haftpflichtversicherung, kurz PHV, als notwendige und wichtige Versicherung an. Allerdings sehen Makler die von Verbraucherschützern empfohlene Mindestdeckungssumme von 3 Millionen EUR als zu niedrig an. Der Blick auf mögliche Personenschäden scheint diese kritische Wertung zu bestätigen. Für den weiter vorn geschilderten Fall des gestürztes Fahrradfahrers kann das beispielsweise so aussehen.

 

  • Einkommensverlust über 40 Jahr bei 5o.ooo EUR Gehalt p.a. =  2.000.000 EUR
  • Behandlungskosten Krankenhaus und Arzt und Rehabilitation= 250.000 EUR

 

Pflichten bei der Meldung eines Schadens

Ist ein Schaden gegenüber einem Dritten passiert, gilt es den Schaden unverzüglich der eigenen Haftpflicht-versicherung zu melden. Am besten ist es, wenn der Versicherte den Schaden dokumentiert und bestimmte Eckdaten schriftlich festhält. Notiert werden sollte, wie es zu diesem Schaden kam und wann er aufgetreten ist. Des Weiteren ist aufzuzeigen, welche Personen oder Sachen daran beteiligt waren.“

 

Alle Unterlagen für die Schadenmeldung auf einen Blick

Für Vermittler und Kunden der Oberösterreichischen Versicherung in Deutschland haben wir für den Schadensfall alle notwendigen Unterlagen für die Meldung auf einer Seite unserer Homepage zusammengefasst. Die Schadenformulare der Oberösterreichischen Versicherung finden Sie hier.

Außerdem stellen wir Ihnen hier noch eine Übersicht zur Verfügung, aus der Sie alle Ansprechpartner für "Wer macht was?" entnehmen können.