Privathaftpflicht | Hund

Haftungsschäden in der Familie

Bei Kunden und Makler ist es immer eine schwierig Frage - Haftungsschäden in der Familie. Wir wollen dem Thema einmal nachgehen: Grundsätzlich sind Haftpflichtversicherung dafür da, den Versicherungsnehmer vor hohen Schadensersatzansprüchen von Dritten zu bewahren. Hat der Kunde einen Schaden gegenüber einem Dritten (!) verursacht, der dann finanzielle Forderungen erhebt, dann leisten die verschiedenen Haftpflichtversicherer.

Ein Blick in die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB)

Die AHB weisen bereits im ersten Absatz darauf hin, dass Versicherungsschutz im Rahmen des versicherten Risikos aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten (!) auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Im Artikel 6 der AHB wird auf Begrenzungen der Summe nach und im Artikel 7 auf  die Ausschlüsse des Versicherungsschutzes bei Haftpflichtfällen eingegangen. Beides dürfte besonders für beratende Makler interessant sein. So findet sich unter 7.1. der Ausschluss bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens und unter 7.4. sowie 7.5. die Ausschlüsse zu Haftungsansprüchen zwischen den in einem Vertrag mitversicherten Personen in häuslicher Gemeinschaft.

 

Ausschlüsse zu Haftungsansprüchen in häuslicher Gemeinschaft

Die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) schließen explizit Haftungsansprüche aus Schadensfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören, aus.

Als Angehörige sind in den AHB Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister und weitere aufgeführt. Die Haftpflichtversicherung zahlt demnach meist nur Schäden, die die gesamte Familie dritten Personen gegenüber verursacht. Dies gilt natürlich nur, wenn man den Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt hat.

Ob beispielsweise nicht mehr im Haushalt wohnende Geschwister noch zum Kreis der versicherten Personen gehören, kann der Makler nur über die konkreten Versicherungsbedingungen der aktuellen Haftpflichtversicherung erfahren.

Wichtig: Kinder, die nicht mehr am Wohnsitz Ihrer Eltern gemeldet sind, gehören nicht mehr zu dieser häuslichen Gemeinschaft.  Deshalb ist dann häufig eine eigene Privathaftpflichtversicherung notwendig. Die Oberösterreichische bietet in dem Fall den Singles eine besonders günstige Absicherung mit 30 Prozent Single-Rabatt an.

 

Wenn der Hund Schäden bei Dritten verursacht

Noch ein Wort zu den treuen Lebensbegleitern vieler Deutscher, den Hunden. Sich um das beste Wohlergehen der vierbeinigen Familienmitglieder zu kümmern,  ist für viele Mitbürger eine Selbstverständlichkeit. Doch auch die beste Erziehung kann manchmal nicht verhindern, dass Hunde ihrer Natur folgen und zum Beispiel Gegenstände beschädigen.

Die Hundehalterhaftpflicht der Oberösterreichischen Versicherung sichert Sie gegen durch Ihren Hund verursachte Schäden gegenüber Dritten sehr gut ab. Schon ab einem Beitrag von unter 50 EUR pro Jahr, abhängig vom gewünschten Versicherungsschutz, ist diese Absicherung zu haben. Und mit einer Selbstbeteiligung von 125 EUR geht es noch günstiger.