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Gartenmöbel versichert oder nicht?

Sind Gartenmöbel versichert oder nicht. Diese Frage landet fast nach jedem Sturm auf dem Tisch von Versicherungsmaklern oder den Schadenabteilungen von Versicherungen. Selbst Gerichte müssen sich hin und wieder mit dieser Frage befassen.

Hausratversicherungen kommen nur für Gegenstände am Versicherungsort auf

Die Hausratversicherungen kommen für die finanziellen Folgen von Schäden durch Sturm oder Einbruchsdiebstahl dann auf, wenn sich die betroffenen Gegenstände an dem durch den Vertrag festgelegten Versicherungsort befinden. Nach den geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist das in der Regel die Wohnung einschließlich der Räume in Nebengebäuden.

Gegenstände wie Sitzmöbel oder auch Plastiken auf dem Balkon oder einer eingefriedeten Terrasse, die in ein Gartengrundstück übergeht, gehören nicht zur Wohnung als Versicherungsort. Das musste auch eine Frau erfahren, die auf ihrer Terrasse eine Stahlplastik aufgestellt hatte. Die Plastik wurde durch ein Hagelsturmereignis beschädigt. Die Summe für die Reparatur wollte die Frau von der Hausratversicherung ersetzt haben.

Das Amtsgericht München gab der Versicherung in ihrer Ablehnung des Erstattungsanspruches Recht. Die zuständige Richterin wies die Klage mit dem Hinweis ab, dass  Gegenstände nur versichert seien, die sich in dem durch den Vertrag festgelegten Versicherungsort befänden (Amtsgericht München, Urteil vom 17.11.2016, Az. 251 C 19971/06).

 

Versicherung von Gartenmöbeln sind dennoch möglich

Nicht wenige Bundesbürger investieren inzwischen viel Geld in Gartenmöbel und Dekoration für Balkon oder Gartengrundstück. Die Qualität und damit auch die Kosten für Gartenmöbel sind gestiegen und so auch der Wunsch nach Versicherung dieser Gegenstände.

Der Ausschluss von Erstattungsleistungen für Gartenmöbel auf dem Balkon oder dem Grundstück kann durch bestimmte Tarifbestimmungen für die sogenannte Außenversicherung aufgehoben werden, wenn der Versicherer entsprechende Leistungen anbietet. Am stärksten ist die Aufhebung des Ausschlusses vom Diebstahlschutz nachgefragt.

Versicherer tun sich in Sachen Versicherungsschutz für Gartenmöbel schwer, weil Diebe häufig nur über Zäune oder Hecken steigen müssen, um an die interessanten Gartenmöbel zu kommen. Deshalb sollten Besitzer von Gartenmöbeln den Diebstahlsschutz durch Anketten der Gartenmöbel zunächst in die eigenen Hände nehmen.

Eigene Schutzmaßnahmen für wertvolle Gartenmöbel oder Plastiken sind dringend zu empfehlen, wenn sich das nächste Unwetterereignis ankündigt. Dann sollten diese Gegenstände sturm-sicher gesichert werden. Spielerisch hat die Oberösterreichische Versicherung dieses Thema in einem Unwetterspiel aufgearbeitet.

 

Keine Sorgen Premium Schutz versichert auch Gartenmöbel

Die Hausratversicherung DaHeim Premium bietet Kunden auch finanziellen Schutz bei Schädigung von Gartenmöbeln außerhalb des Versicherungsortes bei Einbruchdiebstahl oder Sturmereignissen. Sturm- und Hagelschäden außerhalb des Gebäudes am Versicherungsort sind bis 1.000 EUR abgesichert.

Für den finanziellen Schaden durch Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten oder Gartenskulpturen stellt die Hausratversicherung DaHeim Premium eine Leistung von 2.000 EUR zur Verfügung. Gartengeräte wie Rasenmähroboter oder Sportgeräte sind komplett mit versichert. Sportgeräte, die sich ständig außerhalb der Wohnung befinden, werden ebenfalls in der Premium-Police bis 2.000 EUR mit versichert.

Einen kompletten Überblick zum Premium-Hausratschutz können sich Makler hier verschaffen.