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Haftung für den Hundehalter ohne Limit

Auch die treuesten und kleinste Hunde sind manchmal unberechenbar. Gehen der Spieltrieb oder die Jagdlust mit ihnen durch, können erhebliche Schäden an Menschen oder Sachwerten die Folge sein. Wer ein Tier hält, unterliegt der sogenannten Tierhalterhaftung nach § 833 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Kunden von Maklern sind immer wieder darauf aufmerksam zu machen. Dazu einige Impulse von uns.

"Halter ist, wer das Tier besitzt und ein eigenes Interesse an der Verwendung des Tieres oder zumindest an seiner Gesellschaft hat. Dabei ist die Haltereigenschaft unabhängig vom Eigentum an dem Tier. Die Sachherrschaft hat derjenige, der die tatsächliche Gewalt über ein Tier ausübt", weist sogar der der Tierschutzbund hin.

 

Tierhalter müssen haften

Als Tierhalter müssen diese Schäden regulieren oder dafür haften, die der Hund angerichtet hat. Was gerne übersehen wird: Hundehalter haften auch ohne eigenes Verschulden für Verletzungen oder Schäden durch das eigene Tier. Nehmen wir ein Beispiel:

Der Hundehalter haftet auch dann, wenn die eigentliche Schadensursache, beispielsweise das unbedachte Streicheln eines Hundes, bei der gebissenen Person lag.

Juristen sprechen in dem Zusammenhang auch von der "Gefährdungshaftung", bei welcher der Tierhalter ohne sein Verschulden haftet. Stellt sich die Frage, für welche Zeiträume und Bereiche der Hundehalter haften muss:

  • Haftung in unbegrenzter Höhe
  • Haftung mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
  • Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Personen- und Sachschäden erklären sich sicher von selbst. Als Vermögensschäden werden Schäden bezeichnet, die weder den Sach- noch den Personenschäden zuzuordnen sind. Auch hier ein Beispiel:

Ein Fahrradbote kann durch das Fehlverhalten eines Hundes eine Lieferung nicht oder nicht pünktlich abliefern. Es entsteht durch den entgangenen Gewinn ein Vermögensschaden, den der Tierhalter ausgleichen muss.

 

Was muss eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung leisten?

Wussten Sie, dass es in Deutschland fast täglich zu Zwischenfällen mit Hunden kommt? Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern in einigen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sind von mehreren Faktoren abhängig. Neben der Höhe der Deckungssumme und der Anzahl der zu versichernden Tiere ist auch die Art des Vierbeiners entscheidend.

Besitzer von gefährlichen Hunden oder Kampfhunden müssen tiefer in die Tasche greifen als Halter von vermeintlich ungefährlichen Hunden. Teilweise bieten Versicherer für bestimmte Hunderassen auch gar keinen Versicherungsschutz an.

Angeboten werden meist Versicherungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mit der Hundehalter-Haftpflichtversicherung der Oberösterreichischen Versicherung haben Ihre Kunden Keine Sorgen. Es können Versicherungssummen zwischen 5 Millionen Euro bis 15 Millionen Euro ausgewählt werden.

Die Kosten der Hundehalter-Haftpflichtversicherung bei uns bewegen sich je nach Tarif zwischen 47 Euro und 65,42 Euro pro Jahr inklusive Steuer. Damit positionieren sich diese Policen sehr gut im Markt. Und die Leistungen können sich sehen lassen:

  • Mietsachschäden an Immobilien bis 5 Millionen Euro mitversichert
  • Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme mitversichert
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen bis Alter 12 Monate
  • Führen ohne Leine ist mitversichert
  • Auslandsdeckung Europa unbegrenzt mitversichert, weltweit 60 Monate
  • Ansprüche aus dem Umweltschadengesetz mitversichert

Dies ist nur eine kurze Auswahl aller Leistungen. Mehr können Versicherungsmakler auf unserer Makler-Homepage erfahren und kostenfrei downloaden. Angebote können Sie ebenfalls über den Link, in den Vergleichsprogrammen von Maklerpools oder in Kundenportalen rechnen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.