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Keine Sorgen im Advent

Weihnachten soll auch unter den besonderen Bedingungen des Jahres 2021 ein Fest der Freude und der Liebe sein. Dennoch werden wieder brennende Adventskränze und Tannenbäume zum Alltag gehören. Einige Tipps für Ihre Maklerkunden können für die Festtage nützlich sein, die wir für Sie aus der Zeitschrift Capital.de ausgewählt haben

Ein Funke genügt und der trockene Adventskranz brennt lichterloh 

"Der Tannenbaum ist geschmückt, der Braten im Ofen, die Geschenke sind eingepackt. Einem schönen Weihnachtsfest steht nichts mehr im Wege – bis der Rauchmelder anfängt zu piepsen. Ein Funke genügt und der trockene Adventskranz fängt Feuer oder der Weihnachtsbaum steht in Flammen. Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) erhöht sich das Brandrisiko zur Weihnachtszeit um 40 Prozent. Der Schaden durch Brände in der Adventszeit liegt im Schnitt bei 3200 Euro. Auch Einbrüche oder durch Frost geplatzte Wasserrohre können die Weihnachtsstimmung verhageln und das Fest zum teuren Vergnügen werden lassen." Diese Versicherungen, auf die wir in den nächsten Abschnitten eingehen, können sich während der Festtage bezahlt machen.


Achtung - grobe Fahrlässigkeit

"Zerstören Feuer oder Löschwasser Geschenke oder einen Teil der Einrichtung, springt in der Regel die Hausratversicherung ein. Allerdings nur, wenn das Feuer unter Aufsicht ausgebrochen ist. Wer die Kerzen am Weihnachtsbaum anzündet und dann „nur mal schnell“ in die Küche geht, um nach dem Weihnachtsbraten zu schauen, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Achtung: Kinder zählen nicht als Aufpasser. Wann ein Versicherter grob fahrlässig handelt, ist zwar oft eine Einzelfallentscheidung. Allgemein gilt aber: Kerzen dürfen nur brennen, wenn ein Erwachsener im Raum ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Blick in seine Hausratpolice werfen. Bei manchen Versicherern sind Schäden durch brennende Weihnachtsbäume nämlich explizit nicht gedeckt."


Obliegenheiten nicht vergessen

"Zerstört ein Weihnachtsbaum-Brand nicht nur die Einrichtung, sondern einen Großteil des Hauses oder der Wohnung, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Wichtig dabei: Nach dem Feuer sollten Versicherte den Brandort nicht verändern. Sie dürfen kaputte Fenster abdichten und Gefahren beseitigen oder absichern. Alles weitere hingegen erschwert die Arbeit der Brandermittler und kann zum Versicherungsausfall führen.“


Wenn die Gäste beim Besuch etwas anstellen

"Findet die Weihnachtsfeier bei Freunden oder Familie statt, stören meist Kleinigkeiten den Frieden: Rotwein auf dem hellen Sofa, ein zerbrochener Teller oder ein heruntergefallenes Geschenk. Wer einen solchen Schaden für Dritte verursacht, kann sich wie auch den Rest des Jahres an seine Haftpflichtversicherung wenden."

 

Im Brandfall Schaden zügig melden

Makler sollten Ihren Kunden verdeutlichen, dass sie im Brandfall unverzüglich die Versicherung oder den Makler informieren sollte. Ist der Kunden mit Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei der Oberösterreichische versichert, dann können zur Schadenmeldung gleich die passenden Formulare vollständig ausgefüllt an die Schadensmail  schaden.deutschland@ooev.at gesendet werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kunden für die Advents -und Weihnachtszeit Keine Sorgen!