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Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen auch 2024?

Die Frage der Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen bewegt viele Kunden und Makler. Wir haben uns deshalb als Spezialversicherer für Photovoltaikanlagen mit dem Thema befasst.

Die Antwort kann knapp zusammengefasst werden: Ja, die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Solaranlagen gilt auch im Jahr 2024. Es gibt derzeit keine Änderungen oder Aufhebung dieser Regelungen. Es ist jedoch ratsam, sich über aktuelle Gesetze und Vorschriften zu informieren, da Gesetze sich im Laufe der Zeit ändern können. Wir haben dazu auch in der einschlägigen Fachpresse recherchiert.

 

BMF bestätigt – Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen bleibt dauerhaft

Im Magazin für technische Gebäudeausrüstungen und Elektrotechnik TGA+E wurde festgestellt, dass der auf null reduzierte Mehrwertsteuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern für bestimmte Anwendungen wird dauerhaft gültig sein, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf Basis einer Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) betont.

„Die seit Anfang 2023 geltende „Steuerbefreiung“ beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern hat dazu beigetragen, dass in der ersten Jahreshälfte mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher im Eigenheimsegment verbaut wurden als im Gesamtjahr 2022“, heißt es bei TGA+E weiter.

 

2023 mehr als eine Million neue Solaranlagen

„Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) wurden im vergangenen Jahr in Deutschland mehr als eine Million neue Solaranlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung installiert, mehr als jemals zuvor, ist auf deren Online-Plattform (2) zu lesen.

Aus Daten der Bundesnetzagentur gehe hervor, dass allein Solarstromsysteme mit einer Spitzenleistung von rund 14 Gigawatt auf Dächern und Freiflächen neu in Betrieb genommen wurden. Das sind 85 Prozent mehr Photovoltaik-Leistung als im Vorjahr 2022 (rd. 7,5 GW). Für 2024 rechnet der Branchenverband mit einer anhaltend hohen Nachfrage. Er begründet dies mit weiter steigenden Strompreisen und attraktiven Förderkonditionen.

31 Prozent der 2023 neu installierten Solarstromkapazität (rd. 4,3 GW) wurde im Rahmen ebenerdig errichteter Solarparks realisiert (rd. 40 Prozent plus ggü. 2022). Für dieses Marktsegment erwartet der BSW 2024 eine weiterhin wachsende Nachfrage. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass es zum Abbau weiterer Marktbarrieren beim Zugang zu geeigneten Standortflächen kommen sollte und auch der Zugang zum Stromnetz erleichtert wird, wie dies vom Bundeskabinett im Gesetzesentwurf zum Solarpaket I vorgesehen ist.

 

Photovoltaikanlagen „ohne Finanzamt“ jetzt Standardfall

Zuletzt hatte das Bundesfinanzministerium nach Darstellungen des Online-Fachmagazins (1) außerdem verfügt, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, auf die sowohl die Einkommensteuerbefreiung als auch die Umsatzsteuerbefreiung zutrifft, ihre Photovoltaik-Anlage nicht mehr steuerlich beim Finanzamt anmelden müssen. Damit wurde „Photovoltaik ohne Finanzamt“ für Privathaushalte zum Standardfall.

„Auf Nachfrage bestätigte das Ministerium dem BSW weiter, dass der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen dauerhaft angelegt ist. Das sehe man schon daran, dass der neue Steuersatz im § 12 UStG Steuersätze als neuer Absatz 3 und damit eigenständiger Steuersatz eingefügt wurde, während die befristeten Steuerermäßigungen im Gesetz ausdrücklich mit Endterminen versehen sind“, ist bei TAG+E zu lesen.

 

Oberösterreichische bei der Versicherung von Solaranlagen weiter erste Wahl

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist trotzt Wegfall der Mehrwertsteuer nicht selten ein teures Unterfangen. Die Gefahr eines Schadens durch immer heftigere Unwetter, Überspannung, Bedienungsfehler oder Tierbisse ist groß.

Ein Schaden an einer netzgekoppelten Anlage und damit verbundene Verluste bei den Erträgen können zudem den Finanzierungsplan Ihrer Kunden gefährden. Bereits ab 70 EUR pro Jahr bietet die Versicherungslösung Klima Pro© ein leistbares und leistungsstarkes Versicherungspaket für diese „Sonnenkraftwerke“.

Makler und Kunden finden alle notwendigen Unterlagen und Abschlussmöglichkeiten hier. Wenn Sie als Maklerin oder Makler das Thema für sich noch nicht erschlossen haben, dann nutzen Sie gerne uns jederzeit ansehbares Webinar zu dem Thema über diesen Link: Zum Webinar.

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Der Blogbeitrag wurde mit Bezug auf (1) https://www.tga-fachplaner.de/ und (2) https://www.solarwirtschaft.de/ im Januar 2024 erstellt. Es empfiehlt sich die aktuelle Rechtslage zu späteren Zeitpunkten zu prüfen.