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Steigende Beiträge bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen?

Immer wieder erreichen uns Nachfragen von Kunden und Maklern, warum denn die Beiträge für Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen steigen. "Macht ihr das immer teurer? Das kann doch nicht sein!" - lauten manche Telefonate. Deshalb greifen wir das Thema hier einmal auf.

Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung in Deutschland handelt es sich um eine sogenannte „Dynamische Hausratversicherung“. In dem Fall wird die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst.

 

Index-Anpassungen in der Hausratversicherung als Inflationsschutz

Grundlage für diese sogenannten Index-Anpassungen ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index, der sogenannte Verbraucherpreisindex (VPI). Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch Preissteigerung eine Unterversicherung zustande kommt. Nach einer Anpassung erhöht (oder verringert) sich der zu zahlende Beitrag.

Schauen wir uns die Entwicklung der letzten Jahre an:

Jahr VPI Änderung

2017: 116,2 +0,7

2018: 117,9 +1,5

2019: 119,7 +1,5

Die sogenannten Auf- oder Abwertungen werden dann vorgenommen, wenn die Veränderung über 1 Prozent beträgt. Nach einer vom Versicherer vorgenommenen Anpassung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme widersprechen. Zur Sicherung des vorhandenen Schutzes ist dieser Schritt gut zu überlegen, bevor spontan gehandelt wird.

 

Wohngebäudeversicherung neue Faktoren und Indizes

Auch in der Wohngebäudeversicherung gibt es (fast) jährlich neue Faktoren und Indizies. Die neuen Zahlen gelten für Beitragsrechnungen mit Fälligkeiten ab dem 01.01. des Folgejahres. Dabei werden drei Faktoren unterschieden

  • Anpassungsfaktor
  • Gleitender Neuwertfaktor
  • Baupreisindex

Die Mehrzahl der neueren Wohngebäudeversicherung ZuHaus© orientieren sich am Baupreisindex. Auch hier ein Blick auf die letzten Jahren:

Jahr BPI Veränderung zum Vorjahr

2017: 13,59 + 2,11

2018: 13,97 +2,83

2019: 14,54 +4,12

Die Anpassungsfaktoren werden in Abhängigkeit der zugrundeliegenden Bedingungen zur Berechnung des Versicherungsbeitrages herangezogen. Die Index-Entwicklungen der letzten Jahre haben wir auch auf unserer Maklerhomepage hinterlegt.

 

Individuelle Überprüfung und Anpassung ist sinnvoll

Neben den automatischen Anpassungen durch die Indexierung ist Maklern und Kunden aber auch zu raten, sich immer wieder einmal mit der Überprüfung der Policen zu befassen. Moderne Versicherungen - wie auch bei der Oberösterreichische Versicherung - bieten häufig bessere Leistungen zu einem attraktiven Preis. Schauen wir uns das bei den Hausratversicherungen DaHeim© einmal an.

  1. In vielen alten Verträgen ist noch eine Klausel enthalten, die vorsieht, dass bei grober Fahrlässigkeit die Leistung gekürzt oder sogar gestrichen werden kann. In beiden Tarifvarianten von DaHeim© gibt es diesen Schutz (Variante PLUS bis 20.000 EUR und in Variante Premium bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  2. Häufig kann man bei aktuellen Policen eine geringe Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro bis 500 Euro vereinbaren. Mit einem Rabatt von 10 bis 25 Prozent lohnt sich dies.
  3. Wenn Kunden einen neuen Vertrag haben, zahlt die Versicherung oftmals nicht nur für Schäden innerhalb der Wohnung, sondern etwa auch für Diebstahl von Gartenmöbeln außerhalb der Wohnung.
  4. Auch die Anzahl der Risiken, die sich versichern lassen, ist angestiegen. Beispielhaft lassen sich Überspannungsschäden oder durch Elementarschaden-Pakete bis zur Höhe von 24.000 EUR vereinbaren.

Für neu abgeschlossene Hausratversicherungen bei der Oberösterreichische Versicherung gilt aktuell (08.2021) ein Sonderrabatt von 15 Prozent zusätzlich zu sonstigen Rabatten aus Laufzeit, vereinbarter Selbstbeteiligung und Bündelboni - es lohnt sich also.

 

Besser Konditionen gefunden - so geht´s weiter

Wenn Sie als Makler oder direkt als Kunde sich wegen besserer Vertragskonditionen bei der Oberösterreichische einen Wechsel von der bisherigen Hausratversicherung zum Keine Sorgen- Versicherer planen, dann gilt es verschiedene Dinge zu beachten.

Makler haben im Auftrag der Kunden ebenso wie die Kunden selbst ein ordentliches und auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Darauf verweisen die Rechtsanwaltskanzlei Gansel aus Dresden:

  • Ordentlich können Sie regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, meist beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Jahres oder Versicherungsjahres.
  • In bestimmten Fällen können Sie jedoch auch außerordentlich kündigen. Werden Ihre Beiträge erhöht, können Sie beispielsweise innerhalb eines Monats kündigen. Sie haben außerdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammen ziehen und beide eine Hausratversicherung haben.

Indexanpassungen sind grundsätzlich von Vorteil für die Kunden und unterstützen einen passenden und zuverlässigen Versicherungsschutz. Als Makler finden Sie weitere Informationen zu den Wohngebäude- und Hausratversicherungen über die angegebenen Links sowie hier im Blog.