Hund

Versicherung für Hund oder Hundehalter?

Landläufig spricht man von einer Hundehaftpflichtversicherung, wenn es um die Versicherung  eines Hundes geht. Dabei ist das nicht ganz korrekt, denn für Schäden, die der Liebling von Herrchen oder Frauchen anrichtet, muss der Hundehalter einstehen. Deshalb ist die Bezeichnung "Hundehalterhaftpflichtversicherung" korrekter, wenn es um die Versicherung gegen die finanziellen Ansprüche an den Halter von Hunden geht.

Pflichtversicherung in einigen Bundesländern

In Deutschland gibt es nach Schätzungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund   5,3 Millionen Hunde. Die meiste Zeit läuft das Miteinander von Hund und Mensch friedlich. Aber, wie wir wissen, kann das auch anders laufen. Beim "Gassigehen" schnappt ein Hund schnell nach einem anderen Menschen, weil er diesen als Konkurrenz zum eigenen Herrchen ansieht. Oder: Beim Besuch in der Wohnung eines Freundes wir eine teure Vase durch den Schwanz wedelnden Hund zu Boden gerissen.

Bei ca. 80.000 Unfällen mit Hunden sind viele Konstellationen möglich, die teilweise richtig ins Geld gehen. Und dafür muss der Halter mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe haften.

In Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter vom Kampfhunden eine solche Versicherung vorweisen. Zu den Kampfhunden zählen zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier.

 

Versicherungsumfang der Hundehalterhaftpflichtversicherung

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung trägt die Kosten für Schäden, die der Hund anderen zufügt. Das können Sach- oder Personenschäden sein, ebenso Miet- oder Vermögensschäden. Wie bei einer Privathaftpflichtversicherung auch, kommen die sogenannten "Hundepolicen" nicht für eigene Schäden des Halters oder seiner Familienangehörigen auf. Familienangehörige zählen für diese Police wie der Halter selbst. Die Höhe der maximalen Leistungen einer Hundepolice ist meistens limitiert, damit der Preis dafür nicht zu hoch wird und sich alle Hundehalter so einen Schutz leisten können. Versicherungsspezialisten empfehlen eine Mindestdeckung von ca. 5 Mio. EUR. Angesichts von nur ca. 20 Schadenfällen mit Hunden in den letzten 10 Jahren, die eine Schadensumme über 250.000 EUR hatten, scheint die empfohlene Mindestdeckungssumme eine gute Empfehlung zu sein. Aber - die Ausnahme kann morgen schon passieren.

 

Geringer Preisunterschied zwischen Deckungssummen von 5 Millionen oder 10 Millionen EUR

Am Versicherungsbeitrag sollte es nicht liegen, sich einen höheren Versicherungsschutz zu entscheiden. Die Hundehalterhaftpflicht - Versicherung der Oberösterreichischen Versicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen EUR kostet ab 47 EUR. Die Deckungssumme von 10 Millionen EUR bekommt man schon für knapp 5 EUR mehr, also ab 51,70 EUR (jeweils Jahresbeitrag inklusive Steuern). Die Hundehalterhaftpflichtversicherung mit 15 Millionen EUR Deckungssumme gibt es ab 65.41 EUR.

Mehr Informationen zu den Deckungssummen für Komfort- und Superschutz für den Hundehalter bei der Oberösterreichischen. Der Artikel wurde 01.2023 aktualisiert.

(Foto: Shutterstock_348227885_fongleon356)