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Sturmschäden – das sollten Kunden wissen

Klima-Forscher gehen davon aus, dass es in Zukunft weltweit und auch in Deutschland häufiger zu Wetterextremen kommen wird. Auch der Weltklimarat IPCC geht davon aus, dass Wetterextreme häufiger auftreten werden. Dazu gehören auch mehr Stürme und ihre Folgen. Aber nicht jeder Schaden nach einem Starkwind ist auch versichert. Deshalb gehen wir heute dem Thema auf den Grund.

Wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Starkwind geschädigt wird, dann kommt die Wohngebäudeversicherung für den finanziellen Schaden auf. Das gilt aber nur dann, wenn die Windstärke die Höhe 8 (62 km/h) erreicht hatte. Versichert sind dann direkte Schäden, wie zum Beispiel vom heftigen Sturm abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Aber auch indirekte Schäden wie beispielsweise ein umgestürzter Baum auf dem eigenen Grundstück, der die Fassade oder das Dach beschädigt.

 

Prüfpositionen in der Wohngebäudeversicherung

Wenn ein Blitzschlag das Haus beschädigt oder faustgroßer Hagel Fenster zertrümmert, kann das auch ein Fall für die Gebäudeversicherung sein. Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss können bei entsprechender Klausel im Vertrag mitversichert sein. Hier sollten Maklerin oder Makler im Interesse der Kunden aktiv werden. Denn noch immer gibt es zahlreiche Wohngebäudeversicherungen von Kunden, in denen nur Feuer versichert ist. Im Zweifel auch den Versicherer ansprechen oder einen entsprechenden Tarifvergleich vornehmen.

 

Hausratversicherung und Sturmschäden

Für alles, was innerhalb des Hauses beschädigt wurde, ist nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern eine Hausratversicherung zuständig. Über sie sind Schäden an Möbeln und Wohnungsinventar abgesichert. Wenn beispielsweise ein Überspannungsschaden durch einen Blitzschlag während eines Gewitters die Elektrogeräte des Hausbesitzers unbrauchbar gemacht hat. Oder bei Windstärke 8 das Dach abgedeckt wurde und die Einrichtung durch das Unwetter lädiert ist.

Nicht zu vergessen sind auch mögliche Schäden auf dem Balkon oder am "Balkonkraftwerk". Dafür ist unter Umständen auch eine separate Versicherung notwendig. Wurde eine Hausratversicherung durch den Eigentümer eines Einfamilienhauses abgeschlossen, dann können auch Sturmschäden an Gartenmöbeln im Versicherungsschutz enthalten sein. Als Versicherungsmakler sollten Sie auch diese Prüfposition im Blick behalten.

 

Das ist im Schadenfall zu tun

Direkt nach einem Unwetter sollte der betroffene Kunde den Schaden so gering wie möglich halten. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um zu verhindern, dass weiter Regenwasser eindringt. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden. Denn der Hausbesitzer unterliegt einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Im Zweifel haftet der Hausbesitzer, wenn der Sturm einen losen Dachziegel herunter reißt und dieser einen Passanten verletzt.

Für schnelle Hilfe und um zügig an das Geld zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Eine sehr gute Anregung dafür kann für Makler und Kunden auch unsere Leitfaden zur Schadenregulierung sein. Sol gilt es beispielsweise eine Liste der beschädigten Gegenstände zu erstellen, Schäden anhand von Fotos und Kaufbelegen dokumentieren. Wichtig ist und bleibt: Unbedingt den Versicherer kontaktieren, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden und das weitere Vorgehen besprechen. Und: Beschädigte Sachen nicht einfach wegwerfen, falls der Hausratversicherer noch Nachfragen hat.